Erbschaft- und Schenkungsteuer
Der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegen der Erwerb von Todes wegen bzw. die Schenkung unter Lebenden. Von dem persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder Schenker hängen der Freibetrag und der Steuersatz ab. Wird beispielsweise ein Vermögenswert i.H. von 500.000,- € an ein Kind übertragen, beträgt der Freibetrag 400.000,- € und der Steuersatz 11% von den verbleibenden 100.000,- € = 11.000,- € Erbschaft- oder Schenkungsteuer. Bei größeren Vermögen sind Schenkungen zu Lebzeiten empfehlenswert, weil der Freibetrag alle 10 Jahre neu gewährt wird (§ 14 ErbStG).
Steuererklärung von Vereinen
Körperschaften (also auch Vereine), die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen (§ 51 – 68 AO) und steuerbefreit sind, müssen alle drei Jahre ein besonderes Erklärungsformular beim Finanzamt abgeben. Dieser Erklärung sind Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen für jedes dieser drei Jahre beizufügen.
Feststellungserklärung
Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Grundlagen für die Einkommens- und Körperschaftsbesteuerung (§ 180 AO) sind insbesondere dann zu erstellen, wenn Betriebs- und Wohnstättenfinanzamt nicht übereinstimmen bzw. wenn mehrere Steuerpflichtige an einem Steuerobjekt beteiligt sind.
Lohnsteuerermäßigungsantrag
Auf Antrag eines Arbeitnehmers kann auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen werden, der die Höhe des Arbeitslohns und damit die einzubehaltene Lohnsteuer mindert (§ 39a EStG). Ein solcher Antrag lohnt sich insbesondere dann, wenn die Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit den Arbeitnehmer-Pauschbetrag i.H. von 1.000,- € übersteigen oder wenn aus anderen Einkunftsarten (z.B. Vermietung) Verluste erwirtschaftet werden.
Nebenkostenabrechnung
Mieter haben Anspruch auf eine jährliche Nebenkosten (= Umlagen)abrechnung. Wenn der Vermieter unser Mandant ist, dann nehmen wir ihm diese Aufgabe gern ab.
Auch für diese Steuererklärungen, Anträge und Abrechnungen sind wir Expertinnen.
Egal, ob es sich um eine kleine oder umfangreiche Angelegenheit handelt – wir nehmen jeden Auftrag ernst.